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AGB

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

DESIGNS

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Print-, Web- und Grafikdesignleistungen

Stand: 01.01.2026
 

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen zwischen
    Florian Kartz Production (nachfolgend „Agentur“)
    und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).

  2. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

  3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.
     

2. Vertragsgegenstand und Leistungen

  1. Die Agentur erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:

    • Grafik- und Kommunikationsdesign

    • Printdesign (z. B. Flyer, Broschüren, Plakate, Geschäftsausstattung)

    • Webdesign (z. B. Websites, Landingpages, UI-Design, Onlinegrafiken)

    • Konzeption, Layout, Reinzeichnung

    • Bildbearbeitung, Illustrationen

    • Gestaltungsvorschläge, Entwürfe und Designanpassungen

  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Briefing, der Auftragsbestätigung oder der schriftlichen Kommunikation.

  3. Design-, Konzept- und Gestaltungsleistungen sind eigenständige, vergütungspflichtige Leistungen, unabhängig davon, ob eine spätere Umsetzung oder Produktion beauftragt wird.
     

3. Angebot, Beauftragung und Mitwirkungspflichten

  1. Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

  2. Ein Vertrag kommt zustande durch:

    • schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung,

    • E-Mail-Zusage,

    • mündliche Beauftragung oder

    • konkludentes Handeln (z. B. Freigabe zur Designentwicklung).

  3. Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Auftragserfüllung notwendigen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Daten) rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.

  4. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden verlängern vereinbarte Lieferfristen entsprechend.
     

4. Vergütung und Designleistungen

  1. Sämtliche Design-, Entwurfs-, Konzept- und Layoutleistungen sind kostenpflichtig, auch wenn sie als Vorleistung für mögliche Folgeaufträge erbracht werden.

  2. Die Abrechnung erfolgt – sofern nicht anders vereinbart –:

    • nach Zeitaufwand (Stundensatz) oder

    • pauschal gemäß Angebot.

  3. Die Vergütung ist unabhängig davon geschuldet, ob der Kunde das Design nutzt, weiterverwendet oder den Auftrag nicht fortführt.

  4. Änderungswünsche, Korrekturen und Zusatzleistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden gesondert berechnet.

  5. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
     

5. Entwürfe, Präsentationen und Urheberrecht

  1. Alle von der Agentur erstellten Entwürfe, Konzepte, Layouts und Präsentationen unterliegen dem Urheberrecht.

  2. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.

  3. Ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur ist es nicht gestattet, Entwürfe:

    • zu vervielfältigen,

    • weiterzugeben,

    • zu verändern oder

    • durch Dritte umsetzen zu lassen.

  4. Abgelehnte oder nicht weiterverfolgte Entwürfe verbleiben vollständig im Eigentum der Agentur.
     

6. Nutzungsrechte

  1. Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares und zweckgebundenes Nutzungsrecht.

  2. Eine zeitliche, räumliche oder inhaltliche Erweiterung der Nutzungsrechte bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

  3. Die Herausgabe offener Daten (z. B. InDesign-, Photoshop-, XD-Dateien) ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
     

7. Abnahme und Korrekturen

  1. Entwürfe gelten als abgenommen, wenn der Kunde:

    • diese schriftlich freigibt oder

    • sie produktiv nutzt (z. B. Druckfreigabe, Online-Veröffentlichung).

  2. Geringfügige Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

  3. Korrekturschleifen sind nur im vereinbarten Umfang enthalten; weitere Änderungen werden zusätzlich berechnet.
     

8. Printproduktion und Druckdaten

  1. Die Agentur übernimmt – sofern beauftragt – die Erstellung druckfertiger Daten.

  2. Für Druckergebnisse haftet die Agentur nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

  3. Farbabweichungen durch unterschiedliche Ausgabegeräte, Druckverfahren oder Materialien sind branchenüblich und stellen keinen Mangel dar.

  4. Eine Prüfung durch den Kunden vor Druckfreigabe ist verpflichtend.
     

9. Webdesign und technische Leistungen

  1. Die Agentur schuldet keine dauerhafte Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit von Websites, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

  2. Für Inhalte, die vom Kunden bereitgestellt werden, übernimmt die Agentur keine rechtliche Prüfung (z. B. Vorschläge für DSGVO, Urheberrecht).

  3. Pflege, Wartung, Hosting oder Updates sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs, sofern nicht gesondert vereinbart.
     

10. Fahrzeugfolierung

  1. Die Gestaltung von Fahrzeugfolierungen ist Bestandteil der Designleistungen dieser AGB.

  2. Produktion, Montage und Ausführung der Fahrzeugfolierung unterliegen gesonderten Bedingungen, die nicht Bestandteil dieser AGB sind.

  3. Diese separaten Bedingungen regeln insbesondere:

    • technische Voraussetzungen,

    • witterungs- und temperaturabhängige Anforderungen,

    • Terminverschiebungen,

    • Haftung und Gewährleistung.

  4. Mit Beauftragung einer Fahrzeugfolierung erkennt der Kunde die gesonderten Bedingungen ausdrücklich an.
     

11. Haftung

  1. Die Agentur haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

  2. Für vom Kunden bereitgestellte Inhalte übernimmt die Agentur keine Haftung hinsichtlich Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten.

  3. Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung dieser Inhalte resultieren.
     

12. Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.

  2. Bei Zahlungsverzug ab 30 Tagen ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen und Mahnkosten zu berechnen.

  3. Die Agentur kann Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen verlangen.
     

13. Kündigung und Projektabbruch

  1. Kündigt der Kunde einen Auftrag nach Beginn der Arbeiten, sind alle bis dahin erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten.

  2. Bereits erstellte Designs dürfen ohne vollständige Bezahlung nicht genutzt werden.
     

14. Referenznennung

Die Agentur ist berechtigt, die erbrachten Leistungen zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu verwenden, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.
 

15. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der Agentur.

  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

FOLIERUNGEN

Bedingungen für Folierungen

Ergänzend zu den AGB für Print-, Web- und Designleistungen

Stand: 01.01.2026
 

1. Geltungsbereich

  1. Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Florian Kartz Production für alle Leistungen im Bereich Folierungen.

  2. Sie regeln ausschließlich die Produktion, Montage und Ausführung von Folierungsarbeiten.

  3. Bei Widersprüchen gehen diese Bedingungen den allgemeinen AGB vor.
     

2. Leistungsumfang Folierungen

  1. Die Fahrzeugfolierung umfasst – sofern beauftragt:

    • Produktion der Folien

    • Montage / Verklebung am Fahrzeug

  2. Die Gestaltung (Design) der Folierung ist Bestandteil der allgemeinen Designleistungen und nicht Gegenstand dieser Bedingungen.

  3. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
     

3. Technische Voraussetzungen & Zustand bei Fahrzeugen

  1. Das Fahrzeug muss sich in einem folierungsgeeigneten Zustand befinden.

  2. Das Fahrzeug muss:

    • sauber,

    • trocken,

    • frei von Wachs-, Silikon- oder Politurresten sein.

  3. Lackschäden, Roststellen, Nachlackierungen oder starke Verschmutzungen können die Haltbarkeit der Folie beeinträchtigen und sind vorab vom Kunden mitzuteilen.

  4. Für Schäden oder Ablösungen, die auf einen ungeeigneten Fahrzeugzustand zurückzuführen sind, übernimmt die Agentur keine Haftung.
     

4. Witterung & Temperatur

  1. Folierungen können nur bei geeigneten Witterungs- und Temperaturbedingungen durchgeführt werden.

  2. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich bei einer Mindesttemperatur von 15 °C (Umgebungs- und Materialtemperatur).

  3. Bei ungeeigneten Bedingungen (z. B. Kälte, hohe Luftfeuchtigkeit) ist die Agentur berechtigt, Termine kurzfristig zu verschieben.

  4. Terminverschiebungen aufgrund witterungsbedingter Umstände begründen keine Schadensersatzansprüche.
     

5. Termine & Verzögerungen

  1. Montage- und Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

  2. Verzögerungen aufgrund von:

    • Witterung,

    • Lieferengpässen,

    • Fahrzeugzustand oder

    • fehlender Mitwirkung des Kunden
      verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend.
       

6. Abnahme & Gewährleistung

  1. Die Abnahme der Folierung erfolgt unmittelbar nach Montage.

  2. Offensichtliche Mängel sind sofort anzuzeigen.

  3. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei:

    • unsachgemäßer Fahrzeugpflege,

    • Hochdruckreinigung,

    • Waschanlagen mit Bürsten,

    • mechanischer Beanspruchung oder

    • natürlichem Verschleiß.

  4. Farbabweichungen, Materialstruktur und Übergänge sind material- und verarbeitungsbedingt und stellen keinen Mangel dar.
     

7. Haftung

  1. Die Agentur haftet nicht für:

    • Lackschäden beim Entfernen der Folie,

    • bereits vorhandene Vorschäden,

    • altersbedingte Lackveränderungen.

  2. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
     

8. Pflegehinweise

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Pflegehinweise der Agentur einzuhalten.

  2. Eine erste Fahrzeugwäsche darf frühestens 7 Tage nach der Folierung erfolgen.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

EVENTS

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Thema
Eigene Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Festivals etc.)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Florian Kartz Production (nachfolgend "Veranstalter" genannt) und den Besuchern (nachfolgend "Kunde" genannt) im Zusammenhang mit dem Erwerb von Tickets und der Teilnahme an den vom Veranstalter organisierten Konzerten, Festivals und sonstigen Veranstaltungen. Mit dem Kauf eines Tickets erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.

2. Vertragsschluss

2.1. Der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Kunden kommt durch den Erwerb eines Tickets zustande. Der Kauf eines Tickets erfolgt entweder über autorisierte Verkaufsstellen, Onlineplattformen oder direkt beim Veranstalter.

2.2. Der Veranstalter behält sich vor, das Angebot für den Ticketverkauf jederzeit zu ändern oder zu beenden. Ein Anspruch auf den Erwerb eines Tickets besteht nicht.

2.3. Mit dem Erwerb eines Tickets erhält der Kunde das Recht, die jeweilige Veranstaltung zu den in diesen AGB und auf dem Ticket genannten Bedingungen zu besuchen.

3. Ticketpreise und Zahlung

3.1. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eventuell anfallende Vorverkaufs- oder Servicegebühren werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

3.2. Der Kaufpreis für das Ticket ist sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt über die im Kaufprozess angebotenen Zahlungsmethoden.

3.3. Nach Abschluss des Zahlungsvorgangs erhält der Kunde das Ticket in der von ihm gewählten Form (elektronisch oder physisch). Ein Ticket berechtigt nur die auf dem Ticket ausgewiesene Person oder den Ticketinhaber zum Zutritt.

4. Rückgabe und Stornierung von Tickets

4.1. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag und eine Rückgabe des Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.

4.2. Sollte die Veranstaltung vom Veranstalter abgesagt oder verschoben werden, wird der Kunde zeitnah informiert. Im Falle einer Absage der Veranstaltung wird dem Kunden der Ticketpreis erstattet. Weitere Ansprüche, insbesondere Erstattung von Anfahrts- oder Unterkunftskosten, sind ausgeschlossen.

4.3. Bei einer Verschiebung der Veranstaltung behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Eine Erstattung ist in diesem Fall nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden möglich, sofern dies innerhalb einer vom Veranstalter gesetzten Frist erfolgt. Die Entscheidung liegt jedoch beim Veranstalter.

4.4. Sollten Künstler für Veranstaltungen frühzeitig absagen oder nicht auftreten so bemüht sich der Veranstalter um Ersatz. Dies kann ein Ersatzkünstler sein oder im Falle des Festivals ein Künstler der seine Spielzeit verlängert. Eine Rückgabe des Tickets ist hierbei ausgeschlossen.

5. Zutritt zur Veranstaltung

5.1. Der Zutritt zur Veranstaltung ist nur mit einem gültigen Ticket möglich. Das Ticket ist beim Einlass zur Veranstaltung vorzuzeigen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Kunden ohne gültiges Ticket den Zutritt zu verweigern.

5.2. Der Veranstalter behält sich vor, Personen den Zutritt zu verweigern oder vom Veranstaltungsgelände zu verweisen, wenn dies zur Sicherheit der Veranstaltung oder anderer Gäste notwendig ist. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften oder bei übermäßigem Alkoholkonsum.

5.3. Der Kunde ist verpflichtet, den Anweisungen des Sicherheitspersonals und der Veranstaltungsleitung Folge zu leisten.

6. Jugendschutz

6.1. Der Zutritt zu Veranstaltungen ist den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend geregelt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Alterskontrollen durchzuführen.

6.2. Der Verkauf und Konsum von alkoholischen Getränken ist auf der Veranstaltung nur im Rahmen der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen gestattet.

7. Haftung des Veranstalters

7.1. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

7.2. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Veranstalter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

7.3. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände. Eine Haftung für Garderobe wird nur bei kostenpflichtig abgegebener Garderobe und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen übernommen.

7.4. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden, die durch Dritte oder durch nicht ordnungsgemäßes Verhalten des Kunden entstehen, haftet der Veranstalter nicht.

8. Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände

8.1. Der Kunde ist verpflichtet, sich während der Veranstaltung rücksichtsvoll gegenüber anderen Besuchern und den Mitarbeitern des Veranstalters zu verhalten. Insbesondere sind gewalttätiges oder beleidigendes Verhalten sowie der Konsum von illegalen Substanzen untersagt.

8.2. Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, pyrotechnischen Erzeugnissen, Glasflaschen, Waffen oder anderen verbotenen Gegenständen auf das Veranstaltungsgelände ist untersagt.

8.3. Ton-, Foto- und Videoaufnahmen der Veranstaltung sind ohne ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters nicht gestattet, es sei denn, dies ist zu rein privaten Zwecken zulässig. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, professionelles Equipment am Eingang zu konfiszieren oder den Zutritt zu verweigern.

9. Bild- und Tonaufnahmen durch den Veranstalter

9.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter oder von ihm beauftragte Dritte im Rahmen der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen des Kunden erstellen und diese für die Berichterstattung und eigene Werbezwecke verwenden dürfen.

9.2. Der Kunde hat das Recht, der Verwendung seiner Abbildungen zu widersprechen, sofern sein berechtigtes Interesse dem entgegensteht. Der Widerspruch ist schriftlich an den Veranstalter zu richten.

10. Datenschutz

10.1. Der Veranstalter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und nur, soweit dies für die Abwicklung des Ticketkaufs und die Durchführung der Veranstaltung notwendig ist.

10.2. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung des Veranstalters zu finden.

11. Höhere Gewalt

11.1. Sollte die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen) nicht stattfinden können, ist der Veranstalter von der Verpflichtung zur Durchführung der Veranstaltung befreit.

11.2. In Fällen höherer Gewalt besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz oder Erstattung weiterer Kosten (z.B. Reisekosten, Übernachtungskosten).

12. Schlussbestimmungen

12.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

12.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

12.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Veranstalters.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Thema 

Eventorganisation für Kunden

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Eventagentur Florian Kartz Production (nachfolgend "Agentur" genannt) und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Kunde" genannt). Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn die Agentur diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Die Agentur bietet Dienstleistungen im Bereich der Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Events an. Der genaue Umfang der Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot oder der Auftragsbestätigung.

2.2. Die Agentur kann je nach Vereinbarung auch externe Dienstleister (z.B. Caterer, Techniker, Künstler) einbinden. Diese werden im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragt, es sei denn, etwas anderes wird ausdrücklich vereinbart.

2.3. Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Eventuelle Mehrkosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

3. Leistungsumfang und Pflichten der Agentur

3.1. Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung und setzt sich für die professionelle und termingerechte Durchführung der Veranstaltung ein.

3.2. Die Agentur ist berechtigt, einzelne Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen, sofern dies für die erfolgreiche Durchführung des Events notwendig ist.

3.3. Der Kunde erkennt an, dass die Agentur nicht für das Verhalten oder Nichterfüllungen von Leistungen Dritter haftet, es sei denn, diese wurden von der Agentur als eigener Erfüllungsgehilfe eingesetzt.

4. Pflichten des Kunden

4.1. Der Kunde stellt der Agentur alle zur Durchführung der Veranstaltung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere Angaben zur Art und dem Umfang der Veranstaltung, erwartete Teilnehmerzahlen, besondere Anforderungen an die Technik und Logistik sowie behördliche Genehmigungen.

4.2. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass alle behördlichen Auflagen (z.B. Sicherheits- und Hygienevorschriften, Lärmschutz) für die Veranstaltung eingehalten werden.

4.3. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur während der Vertragslaufzeit auf Verlangen Zugang zu den Veranstaltungsorten zu gewähren und für alle notwendigen organisatorischen und logistischen Voraussetzungen zu sorgen, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Events stehen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1. Die Vergütung für die Leistungen der Agentur ergibt sich aus dem vereinbarten Angebot oder Vertrag. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, es sei denn, etwas anderes ist schriftlich vereinbart.

5.3. Im Falle von Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

5.4. Die Agentur behält sich vor, für bestimmte Leistungen eine Anzahlung zu verlangen. Die Höhe und der Zeitpunkt der Anzahlung werden im Vertrag festgelegt.

6. Stornierung und Rücktritt

6.1. Der Kunde kann den Vertrag bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor dem Event stornieren. Die Stornierung bedarf der Schriftform.

6.2. Im Falle einer Stornierung werden folgende Stornierungsgebühren fällig:

  • Bis 60 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 25 % des vereinbarten Honorars.

  • Bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50 % des vereinbarten Honorars.

  • Weniger als 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 80 % des vereinbarten Honorars.

6.3. Die Agentur ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Auflagen oder unvorhergesehener Umstände (z.B. Krankheit von Künstlern) erheblich erschwert oder unmöglich wird. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen anteilig erstattet, es sei denn, die Agentur hat bereits wesentliche Leistungen erbracht.

7. Haftung

7.1. Die Agentur haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.2. Die Agentur haftet nicht für Schäden, die durch externe Dienstleister oder Dritte verursacht werden, die nicht Erfüllungsgehilfen der Agentur sind. Für die ordnungsgemäße Leistungserbringung dieser externen Dienstleister ist der Kunde verantwortlich.

7.3. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch von ihm oder von ihm beauftragte Dritte im Rahmen der Veranstaltung verursacht werden.

8. Versicherungen

Der Kunde ist dafür verantwortlich, für die Veranstaltung notwendige Versicherungen abzuschließen (z.B. Veranstaltungshaftpflichtversicherung). Die Agentur kann auf Wunsch beratend zur Seite stehen, übernimmt jedoch keine Haftung für nicht abgeschlossene Versicherungen.

9. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder offensichtlich vertraulicher Natur sind, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.

10. Datenschutz

Die Agentur erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze und nur insoweit, wie dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der gesonderten Datenschutzerklärung der Agentur.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

11.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

11.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Agentur.

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